Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594)
SGB III§ 430 Sonstige Entgeltersatzleistungen
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 11
Nach Gewicht
- BSG, 20.02.2002 – B 11 AL 71/01 RZitiert von 5
- BSG, 17.05.2001 – B 12 KR 32/00 RSozialversicherungsrecht: Berechtigung zur Erhebung von Säumniszuschlägen auf Konkursforderungen nach Konkurseröffnung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 39
- BSG, 08.02.2001 – B 11 AL 30/00 RKonkursausfallgeld: Voraussetzungen bei Auslandsinsolvenz des Arbeitgebers; Anforderungen an eine inländische Betriebstätigkeit KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 8
- BSG, 27.07.2000 – B 7 AL 42/99 RZitiert von 11
- BSG, 29.06.2000 – B 11 AL 75/99 RZitiert von 4
- EuGH, 18.09.2003 – C-125/01Zitiert von 19
Zuletzt entschieden
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.08.2003 – L 8 AL 180/02Zitiert von 2
- LSG Rheinland-Pfalz, 28.11.2002 – L 1 AL 110/01Zitiert von 1
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2001 – L 8 AL 125/00Zitiert von 1
11 Entscheidungen zu § 430 SGB III →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 430 SGB III zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/430#abs-1 (1) Bei der Anwendung der Regelungen über die für Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderliche Vorbeschäftigungszeit stehen Zeiten, die nach dem Arbeitsförderungsgesetz in der zuletzt geltenden Fassung den Zeiten einer die Beitragspflicht begründenden Beschäftigung ohne Beitragsleistung gleichstanden, den Zeiten eines Versicherungspflichtverhältnisses gleich.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/430#abs-2 (2) Ist ein Anspruch auf Unterhaltsgeld vor dem 1. Januar 1998 entstanden, sind das Bemessungsentgelt und der Leistungssatz nicht neu festzusetzen. Satz 1 gilt für die Zuordnung zu einer Leistungsgruppe entsprechend.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/430#abs-3 (3) Die Dauer eines Anspruchs auf Eingliederungshilfe für Spätaussiedler nach § 62a Abs. 1 und 2 des Arbeitsförderungsgesetzes, der vor dem 1. Januar 1998 entstanden und am 1. Januar 1998 noch nicht erloschen ist, erhöht sich um jeweils einen Tag für jeweils sechs Tage. Bruchteile von Tagen sind auf volle Tage aufzurunden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/430#abs-4 (4) Die Vorschriften des Arbeitsförderungsgesetzes über das Konkursausfallgeld in der bis zum 31. Dezember 1998 geltenden Fassung sind weiterhin anzuwenden, wenn das Insolvenzereignis vor dem 1. Januar 1999 eingetreten ist.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/SGB%203/430#abs-5 (5) Ist ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld von Arbeitnehmern, die zur Vermeidung von anzeigepflichtigen Entlassungen im Sinne des § 17 Abs. 1 des Kündigungsschutzgesetzes in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit zusammengefaßt sind, vor dem 1. Januar 1998 entstanden, sind bei der Anwendung der Regelungen über die Dauer eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit Bezugszeiten, die nach einer auf Grundlage des § 67 Abs. 2 Nr. 3 des Arbeitsförderungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung bis zum 1. Januar 1998 nicht ausgeschöpft sind, verbleibende Bezugszeiten eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld in einer betriebsorganisatorisch eigenständigen Einheit.